Seit dem 3. Juli 2004 gelten neue Regeln für die Einfuhr von Hunden nach Schweden.
Alle Hunde, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen ab dem
3. Juli 2004 einen Heimtierausweis haben.
Dieser Heimtierausweis wird in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch
verfasst. Bei allen Transporten zwischen EU Mitgliedsstaaten müssen Hunde in Begleitung eines
Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem Heimatland anschaffen,
d.h. ein Deutscher der nach dem 3. Juli 2004 nach Schweden einreist, muss einen in Deutschland
ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier mitführen.
Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden aus einem
EU-Land seit dem 3. Juli 2004:
spirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung / Genehmigung für Importeure.
Das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) empfiehlt jedoch, dass alle Tiere
auch weiterhin gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden. Es ist nicht länger notwendig,
sich als registrierter Importeur eintragen zu lassen bzw. eine entsprechende Genehmigung zu
erlangen.
Es wird empfohlen, den stets aktuellen Stand hinsichtlich der o.a. Informationen der Homepage des vorgenannten Zentralamtes (www.sjv.se) zu entnehmen. Dort finden Sie auch Informationen über
die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern, zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern sowie
über die Einfuhrrestriktionen hinsichtlich gefährlicher Hunderassen.
Ebenso können Sie dort auch mehr über die Anforderungen hinsichtlich der Einfuhr aus den neuen
EU-Mitgliedstaaten nachlesen, sobald die EU-Kommission den endgültigen Tollwutstatus dieser
Länder festgestellt hat.
Allgemein gehaltene Informationen sowie Bezugsquellen für den Heimtierausweis in Deutschland
finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft unter www.verbraucherministerium.de
Alle Hunde, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen ab dem
3. Juli 2004 einen Heimtierausweis haben.
Dieser Heimtierausweis wird in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedsstaates und in Englisch
verfasst. Bei allen Transporten zwischen EU Mitgliedsstaaten müssen Hunde in Begleitung eines
Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem Heimatland anschaffen,
d.h. ein Deutscher der nach dem 3. Juli 2004 nach Schweden einreist, muss einen in Deutschland
ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier mitführen.
Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden aus einem
EU-Land seit dem 3. Juli 2004:
- ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung
- Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem
Präparat das von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Groß-
britannien und Irland nicht erforderlich) - Antikörpertiter, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper aufweist. Dieser Test muss
frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen,
d.h. mit den gleichen Fristen wie heute (der Test ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien
und Irland nicht erforderlich) - Entwurmung gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt
mit einem Entwurmungsmittel mit Praziquantel-haltigem Wirkstoff, innerhalb von 10 Tagen
vor der Einfuhr. Pendler zwischen Schweden und Dänemark können auch weiterhin das
4-Wochen-Attest nutzen - Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt alle
notwendigen Maßnahmen notiert.
spirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung / Genehmigung für Importeure.
Das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) empfiehlt jedoch, dass alle Tiere
auch weiterhin gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden. Es ist nicht länger notwendig,
sich als registrierter Importeur eintragen zu lassen bzw. eine entsprechende Genehmigung zu
erlangen.
Es wird empfohlen, den stets aktuellen Stand hinsichtlich der o.a. Informationen der Homepage des vorgenannten Zentralamtes (www.sjv.se) zu entnehmen. Dort finden Sie auch Informationen über
die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern, zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern sowie
über die Einfuhrrestriktionen hinsichtlich gefährlicher Hunderassen.
Ebenso können Sie dort auch mehr über die Anforderungen hinsichtlich der Einfuhr aus den neuen
EU-Mitgliedstaaten nachlesen, sobald die EU-Kommission den endgültigen Tollwutstatus dieser
Länder festgestellt hat.
Allgemein gehaltene Informationen sowie Bezugsquellen für den Heimtierausweis in Deutschland
finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft unter www.verbraucherministerium.de




